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Wissenswert: Heilpraktiker im Netz

Scrollrichtung nach oben "Wer heilt, hat recht", heißt es. Doch ein Heilpraktiker, der mit einer alternativen Behandlungsmethode heilt und dafür wirbt, kann sich schnell in einem Netz namens "Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens" (HWG) verfangen.

Nach §3 HWG darf ein Heilpraktiker einen Heilungserfolg auf seiner Website nicht behaupten. Dies wäre irreführende Werbung und würde mit Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Das Heilmittelwerbegesetz ist sehr restriktiv, wenn es darum geht, den Patienten vor vermeintlich unlauterer Werbung für Arzneien und andere Mittel, Verfahren und Behandlungen zu schützen. Trotzdem gibt es vielfältige Möglichkeiten als Heilpraktiker im Internet zu werben.

Chancen: Vorüberlegungen

Das offensichtliche Ziel Ihrer Website ist, Patienten zu gewinnen. Überzeugen Sie durch Offenheit und Kompetenz. Die Website eines Heilpraktikers ist nicht nur das Aushängeschild für die eigene Praxis. Als Vertreter einer Minderheit in der Medizin stehen Sie auch immer für den Heilpraktikerstand als Ganzes ein.

Versuchen Sie sich in Ihre potentiellen Websitebesucher hineinzuversetzen. Was ist seine Motivation Ihre Website anzuschauen? Welche Informationen sucht er? Ein Fingerzeig könnten Fragen sein, die Ihnen schon oft von Patienten gestellt wurden.

Ihre Praxis

Eigentlich ein Thema der Selbstverständlichkeiten: Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Anfahrtsbeschreibung müssen leicht auf der Website zu finden sein. Aber Ihre Praxis ist auch ein Thema, das gute Chancen bietet, aus der Masse herauszuragen.

Überlegen Sie sich, wie weit Sie zu gehen bereit sind in Sachen Service: Termine nach Feierabend, am Wochenende? Hausbesuche, Abholservice? Info-Abende? Telefonsprechstunde?

Und Sie könnten darüber nachdenken, wie E-Mail in Ihrem Praxisalltag einsetzbar ist - z.B. die freundliche Termin-Erinnerungsmail oder das Monats-/Quartals-Rundschreiben.

Zur Person

"Wer nicht lächeln kann, sollte kein Geschäft eröffnen", sagt ein altes chinesisches Sprichwort. Sie müssen nicht wie ein Filmstar aussehen, um Ihr Foto auf Ihrer Website zu veröffentlichen: Lächeln reicht schon. Aber drücken sollten Sie sich nicht davor. Bei Ihrer ersten persönlichen Begegnung mit dem Patienten können Sie ja auch nicht mit einer Maske auftreten.

Auch wenn Sie ungern Ihre eigene Person in den Mittelpunkt stellen: Der eigene berufliche Werdegang, Interessenschwerpunkte, vielleicht gar ein wenig Privates, diese Vorleistung sollten Sie erbringen. Offenheit schafft Vertrauen.

Behandlungsmethoden

Traditionell wird diesem Themengebiet auf den Websites von Heilpraktikern viel Platz eingeräumt. Genau so traditionell scheint die Unkenntnis darüber zu sein, was auf diesem Gebiet erlaubt ist. Wenn Sie keinen Wert darauf legen, von der nächsten Abmahnwelle überrollt zu werden, dann habe ich folgende Tipps für Sie:

Halten Sie die Erläuterungen zu einzelnen Behandlungsformen kurz (geschichtliche Informationen sind meist unverdächtig). Erklären Sie alles, was auch nur nach Fachbegriff riecht. Setzen Sie Links zu Seiten, die ausführliche und möglichst neutrale Informationen bieten.

Wichtiger als die Einzelmethoden ist Ihre grundsätzliche Herangehensweise als Heilpraktiker. Was bedeutet "ganzheitlich" in der Praxis? Und überhaupt: Was muss man alles lernen, um die Heilpraktikerzulassung zu erhalten? Oft erhält man auf Websites den Eindruck, dass Heilpraktiker sich nur mit esoterisch angehauchten Dingen beschäftigen. Machen Sie klar, welch handfeste Ausbildung Ihnen diesen Beruf ermöglicht.

Das erste Mal

Der Anteil Ihrer Websitebesucher, der noch nie bei einem Heilpraktiker war, dürfte sehr hoch sein. Gerade das Internet ist hervorragend geeignet, sich auf unbekanntes Terrain durch Information vorzuwagen.

Folglich ist hier ein Gebiet, auf dem Sie Punkte sammeln können, wenn Sie auf die Informationsbedürfnisse von Erstbesuchern eingehen. Was passiert beim ersten Gespräch? Auf welche Fragen sollte ein Patient vorbereitet sein? Wie steht's mit den Preisen?

Das sind Fragen, die Sie auf Ihrer Website beantworten sollten. Sicher fallen Ihnen noch viele mehr ein, wenn Sie Ihre Erstkontakte mit Patienten Revue passieren lassen.

Das besondere Thema

Für Ihren Erfolg im Internet sind Links, die auf Ihre Website verweisen, lebenswichtig. Es gibt einige Möglichkeiten Links zu erzwingen, aber langfristig gewinnen Sie mit guten Inhalten. Dann werden Websites ganz von alleine auf Sie verweisen.

Haben Sie ein gesundheitsrelevantes Thema, das Sie besonders interessiert? Es sollte nicht zu allgemein sein (z.B. Thema Allergie), aber auch nicht zu speziell, so dass nur eine minimale Randgruppe sich dafür interessiert. Wichtig ist, dass bei diesem Thema die Information im Vordergrund steht, sie darf sich nicht mit der Werbung für Ihre Praxis vermischen.

Wenn Sie so ein Thema haben, sollten Sie bereit sein, diesen Teil der Website regelmäßig zu pflegen. Gerade dadurch werden Sie sich von vielen anderen Heilpraktiker-Websites unterscheiden. Eine Website, die erfolgreich sein will, muss "leben". Betrachten Sie Ihren Internetauftritt nicht als Werbeplakat, das man irgendwo aufhängt und dann wieder vergessen kann.

Risiken: Strafbar nach §3 HWG

Der §3 HWG ist tückisch, weil er etwas verbietet, was einem Heilpraktiker durch seine tägliche Praxis schnell mal herausrutschen kann: Die Behauptung, dass ein alternatives Verfahren heilt.

§14 HWG stellt für die "Zuwiderhandlung" bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße in Aussicht. Von daher empfiehlt sich besondere Vorsicht ganz von selbst.

Was steht nun konkret im Gesetz? Das hier:

§ 3 [Irreführung]
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,

Auch wenn ein Heilpraktiker täglich vor Augen hat, wie ein Heilverfahren wirkt: So lange dies schulmedizinisch nicht bestätigt ist, sollte er sich Aussagen darüber verkneifen. Formulierungen wie "Verfahren xy wirkt soundso" oder "Verfahren xy heilt dies und das" sind tabu. Mit Verfahren xy wird höchstens "behandelt", es wird "angewendet" oder "eingesetzt". Über die Wirkung gibt es nichts zu sagen.

Wenn Sie sich daran halten, dürfte Ihnen Punkt 2 des Irreführungsparagraphen keine Schwierigkeiten machen:

2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß
a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
b) bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
c) die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,

Schlussfolgerung: Sagen Sie nichts über Wirkungen, die da sind und sagen Sie nichts über Nebenwirkungen, die nicht da sind. Und wenn Sie dann noch Information und Werbung fein säuberlich trennen, wird alles gut. D.h. gut wird erst alles, wenn Sie auch noch den Rest des Prügelparagraphen 3 kennen. Der enthält aber eigentlich Dinge, die selbstverständlich sein sollten:

3. wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
a) über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder
b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen gemacht werden.

Nebenwirkungen: Ordnungswidrig nach §11 und §12 HWG

Falsch parken ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Nur stellt der Gesetzgeber dafür nicht gleich eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro in Aussicht, wie im Falle von §11 und §12. Vielleicht sollte man sie eher $11 und $12 nennen.

Die beiden Paragraphen enthalten Verbotslisten, in denen steht, was man "außerhalb der Fachkreise" - also dem gemeinen Volk - nicht als Werbung servieren darf.

Die wichtigsten Punkte aus §11: Es darf außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden mit

  • Gutachten, wissenschaftlichen Arbeiten oder Hinweisen darauf; auch ärztliche Empfehlungen oder Hinweise auf ärztliche Anwendung sind unerwünscht.
  • Krankengeschichten und sämtlichen Bebilderungen einer Behandlung oder eines Heilungsvorgangs
  • Dank-, Empfehlungsschreiben von Patienten (also sollte man die Finger von Gästebüchern auf der Website lassen)
  • Aussagen, die Angstgefühle hervorrufen
  • Anleitungen zur Selbstbehandlung und -erkennung von Krankheiten
  • Fachbegriffen, die nicht im allgemeinen Sprachgebrauch enthalten sind

§12 verweist auf eine Liste von Krankheiten beim Menschen, die Sie nicht werbend erwähnen dürfen. Diese Liste ist in 2005 wesentlich entschärft worden. Die aktuelle Fassung:

A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
1. Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen,
2. bösartige Neubildungen,
3. Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit,
4. krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts.

Chancen, Risiken und Nebenwirkungen

Schaut man sich Internetseiten von Heilpraktikern an, findet man fast überall Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz. Wie der erste Teil dieses Beitrags gezeigt hat, ist es unnötig, sich der Gefahr auszusetzen, von staatliche Stellen als Einnahmequelle entdeckt zu werden; vom Abmahnungsproblem ganz zu schweigen. Nutzen Sie die Chancen, die Ihnen das Internet bietet, aber vermeiden Sie Risiken und Nebenwirkungen. Scrollrichtung nach unten

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